Psychotherapie

Wenn wir uns nach der Probatorik für eine Zusammenarbeit entscheiden, muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag ist in der Regel die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten notwendig. Jugendliche ab dem 15. Geburtstag können eine Psychotherapie auch Einverständnis ihrer Eltern beantrage.

In der Regel wird aufgrund des kürzeren Antragsverfahrens zunächst eine Kurzzeittherapie bei der Krankenkassen beantragt. Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 9 Monate, eine Langzeittherapie etwa 1-3 Jahre. Eine Verlängerung der Therapie ist ebenso möglich, wie die Therapie bei erfolgreichem Verlauf früher zu beenden.

Eine Psychotherapie bedeutet, dass ihr Kind bzw. der Jugendliche ein- bis zweimal in der Woche zu einem fest vereinbarten Termin für 50 Minuten zu mir in die Praxis kommt. Die Psychotherapie eines Kindes erfordert regelmäßige Gespräche für beide Eltern. Diese finden im Schnitt ein- bis zweimal pro Monat statt und können bei getrennt lebenden Eltern auch alleine mit dem jeweiligen Elternteil vereinbart werden. Bei Jugendlichen können Gespräche mit den Eltern stattfinden, sind aber keine Voraussetzung mehr. Die Entscheidung ob die Eltern mit eingebunden werden, trifft der Jugendliche.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie mehr über die Behandlung von psychischen Erkrankungen erfahren wollen finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer eine gute Übersicht.